Wir bleiben! Packt doch selber!
Kundgebung zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft
Rathaus Neukölln | 28 März | 17 Uhr
Hartz-IV-Berechtigte haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter.
Die Höhe der Übernahme, die „Mietobergrenze“ der KdU, wurde jedoch seit 2006 nur einmal für Singles 2008 von 360€ auf 378€ angehoben, aber nie an die realen Mieten angepasst - obwohl die Mieten rasant stiegen!
So erhielten 2011 allein in Neukölln etwa 7.358 „Bedarfsgemeinschaften“(BG) einen Mahnbrief vom Jobcenter mit der Forderung ihre KdU zu senken, da sie über der nicht mehr gültigen „Obergrenze“ lagen.
7.358 BGs , also ca. 15.000 Menschen! Die 7.358 billigen, freien
Wohnungen gibt es aber hier nicht!
Dadurch wird mensch gezwungen die Miete aus dem mickrigen Regelsatz von 374 € (für Singles) zu subventionieren oder/und langfristig Mietschulden aufzuhäufen, die dazu führen, aus dem Innenstadtbereich wegziehen zu müssen. Diese Regelung war ein Motor für Gentrifizierung und die zu erwartende Satzungsermächtigung wird es auch wieder sein! Sie grenzt
aus! Sie verdrängt Armut an den Stadtrand!
Aktuell erarbeitet der Berliner Senat eine neue Rechtsverordnung zu den Mietobergrenzen. Wie diese neue Regelung aussehen wird, ist bisher noch unklar. Klar ist aber, dass Neuregelungen im sozialen Bereich im zurückliegenden Jahrzehnt nur Verschlechterungen bedeutet haben.
Doch wir wollen keine Verschlechterung der Lebensbedingungen für
Hartz-IV-Berechtigte! Wir wehren uns! Wir haben ein Recht auf
Nicht-Ausschluss! Wir haben ein Recht auf Stadt! Wir bleiben!"
Stadtteilasamblea Neukölln
Rathaus Neukölln | 28 März | 17 Uhr
Hartz-IV-Berechtigte haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter.
Die Höhe der Übernahme, die „Mietobergrenze“ der KdU, wurde jedoch seit 2006 nur einmal für Singles 2008 von 360€ auf 378€ angehoben, aber nie an die realen Mieten angepasst - obwohl die Mieten rasant stiegen!
So erhielten 2011 allein in Neukölln etwa 7.358 „Bedarfsgemeinschaften“(BG) einen Mahnbrief vom Jobcenter mit der Forderung ihre KdU zu senken, da sie über der nicht mehr gültigen „Obergrenze“ lagen.
7.358 BGs , also ca. 15.000 Menschen! Die 7.358 billigen, freien
Wohnungen gibt es aber hier nicht!
Dadurch wird mensch gezwungen die Miete aus dem mickrigen Regelsatz von 374 € (für Singles) zu subventionieren oder/und langfristig Mietschulden aufzuhäufen, die dazu führen, aus dem Innenstadtbereich wegziehen zu müssen. Diese Regelung war ein Motor für Gentrifizierung und die zu erwartende Satzungsermächtigung wird es auch wieder sein! Sie grenzt
aus! Sie verdrängt Armut an den Stadtrand!
Aktuell erarbeitet der Berliner Senat eine neue Rechtsverordnung zu den Mietobergrenzen. Wie diese neue Regelung aussehen wird, ist bisher noch unklar. Klar ist aber, dass Neuregelungen im sozialen Bereich im zurückliegenden Jahrzehnt nur Verschlechterungen bedeutet haben.
Doch wir wollen keine Verschlechterung der Lebensbedingungen für
Hartz-IV-Berechtigte! Wir wehren uns! Wir haben ein Recht auf
Nicht-Ausschluss! Wir haben ein Recht auf Stadt! Wir bleiben!"
Stadtteilasamblea Neukölln
Dieter Elken - 27. Mär, 11:52